Verträge und Rechtsstrukturen

I.     Unternehmensorganisation

Die rechtliche Organisation des Unternehmens wird von ganz unterschiedlichen Anforderungen bestimmt. Eine Entscheidung für eine schlichte GmbH, Holding oder europäische Rechtsform wird von verschiedenen Bedarfsanforderungen bestimmt. Wir möchten diese Anforderungen kategorisieren und bewerten. Deshalb möchten wir mit Ihnen die zukünftige Strategie festlegen, da eine Unternehmensgründung oder -umformung nicht jederzeit und ohne Aufwand innerhalb eines Geschäftsjahres vollzogen werden kann. Teilweise werden Unternehmen auf Grund haftungs- und insolvenzrechtlicher Risiken umgeformt, andererseits wegen steuerrechtlicher Vorteile oder zur Gewinnung von Investitionen.  Weitere Fragen stellen sich zur Geschäftsführung und Gewinnverwendung. Eventuell ist der Abschluss von Gewinn- und Beherrschungsverträgen sinnvoll.

II.    Unternehmenskäufe und -investitionen

Für die Entwicklung im Markt und zur Nutzung von Synergieeffekten kann eine Kooperation, ein Unternehmenszukauf  wie auch eine Abspaltung einzelner Geschäftsbereiche oder ein Teilverkauf vorteilhaft sein. Hierbei stellen sich klassische Fragen gemeinsamer Nutzung und Führung, des Kaufs und Verkaufs von Anteilen oder einzelnen Gegenständen. Diese Investitionen müssen durch Business- und Finanzplanungen fundiert sein. Bei dieser Planung würden wir bedeutsame Gebiete, wie die Steuerlast oder Haftung, für Sie klären.

III.    AGB einschließlich Lieferantenverträgen und Einkaufsbedingungen

Obwohl die AGB einen Klassiker darstellen, werden hier immer wieder Lücken oder schlechte Verhandlungen aufgedeckt, die zu Anspruchsverlusten oder Schadenersatz führen. Soweit wir Einfluss nehmen können, möchten wir von Beginn an vorteilhafte Regelungen mit einem geringen Risiko entwerfen. Soweit Ihre geltenden Fassungen verwendbar sind, bedarf es keines Neuentwurfes.

IV.     Vertriebs-, Transport- und Logistikrecht

Das Vertriebsrecht sollte der Unternehmensstrategie entsprechen. Hierbei stehen zahlreichen Gestaltungen zur Verfügung wie Franchise, Händler-, Repräsentanten- oder Kommissionssysteme. Wir möchten deshalb maßgeschneiderte Verträge für Sie erstellen, die den Gegebenheiten wie Strukturänderungen, Marktbewegungen oder regionalen Aufteilungen entsprechen. Dabei schauen wir uns einzelne Klauseln wie die Leistungsbeschreibung, das Recht Marken zu nutzen oder Wettbewerbsregelungen genau an.

V.     Arbeitsrecht und Compliance

Das Arbeitsrecht erfasst die gesamte personelle Organisation. Wir möchten daher zuerst Ihre Arbeitsverträge prüfen. Ein besonderes Augenmerk richten wir dabei auf Ihre Motivationsbewegungen und Sondervergütungen wie Bonuszahlungen. Entscheidend ist hierbei, an welche Kriterien solche Bonuszahlungen gebunden werden. Inzwischen sind die Anforderungen an derartige Kriterien auch gesetzlich verschärft worden, so dass willkürliche und unverhältnismäßige Regelungen zum Teil verboten sind. Ein weiterer sensibler Aspekt ist das Kündigungs- und Aufhebungsverfahren, wo wir sehen möchten, ob Ihnen die Verfahren bekannt sind und Sie entsprechende Handlungsanweisungen erstellt haben. Durch die internationale Entwicklung werden verhaltensgebundene Regeln (bspw. ein Code of Conduct) bedeutsamer, die so nicht immer und eindeutig in formeller Gesetzesform bestehen (die sog. Compliance). Wir möchten Ihr Bewusstsein hierfür schärfen und präventiv handeln, damit Sie keine Reputationsschäden, Geldverluste oder Strafsanktionen erleiden.

VI.     Banken- und Finanzrecht

Das Banken- und Finanzrecht setzt Ihren Investitionen und Anlagen einen Handlungsrahmen. Kredite sind dabei nur ein klassische Finanzierungsform. Investitionen können heutzutage in mehreren Formen getätigt werden. Alle Kriterien gemeinsam, die Finanzierungsform für die Sie sich entscheiden und ihre bilanzielle Situation haben Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit. BASEL II ist nur ein zentrales Stichwort in der ständigen Entwicklung. Die Kreditinstitute möchten klare Konzepte mit Nachhaltigkeitsstrategien haben, um Ihre Kreditwürdigkeit positiv zu bewerten. Hier möchten wir Ihnen Konzepte anbieten, bei denen Sie viele positive Bewertungskriterien einbauen. Zudem stellen wir fest, dass Fördergelder, nationale als auch europäische, nicht in Anspruch genommen werden, obwohl Angebote bestehen.

VII.    Verträge zum Umlauf-/Anlagevermögen und Immobilien

Die Verträge zum Kauf und Verkauf von Umlauf-/Anlagevermögen und Immobilien weisen immer wieder Lücken oder Nachteile auf. Diese setzen bereits bei den Bewertungsmethoden an, reichen über ungenügende Regelung zu Leistung und Gegenleistung bis hin zu Abwicklungs- und Haftungsfragen.  Wir würden eine Bestandsaufnahme bei Ihnen durchführen, unnötige Bestände beseitigen und soweit möglich kompakte Verträge anbieten. Dabei würden wir dennoch versuchen, Ihnen für bedeutsame Nebenaspekte wie Steuerfragen, Bilanzregeln oder Finanzierungen eine strategische Anleitung mitzugeben, damit Sie bereits für die nächsten Investitionen weiterplanen können.

VIII.    Wettbewerbs- und Kartellrecht (vor allem der EU)

Hier können durch unbedarfte Wortwahl und Aktionismus erhebliche Reputationsschäden oder Ansprüche begründet werden. Zum einen ist das Marketing hierauf auszurichten, zugleich sollten Sie Ihre Mitbewerber oder Dritter, die im selben Leistungsbereich tätig sind, beobachten. Hier sind oftmals präventive Handlungen erforderlich wie z.B. Abmahnungen. Da die Wirkung von Abmahnungen auf Grund kleiner Abweichungen bereits versagen kann, würden wir Sie hierbei unterstützen, damit Ihre Adressaten Sie ernst nehmen. Für größere Unternehmen richten wir den Blick zusätzlich auf das Kartellrecht, um Anfangsfehler in Erwerbs- und Umstrukturierungsphasen zu vermeiden, indem die deutschen oder europäischen Kartellbehörden Handlungen nachträglich annullieren oder Sanktionen verhängen. Hierbei ist ein sehr genauer und sensibler Umgang mit den Behörden erforderlich, für den wir Ihnen eine Handlungsanweisung erstellen und bei Bedarf zur Seite stehen.

IX.    Öffentliches Recht einschließlich Subventionsrecht (vor allem der EU)

Das öffentliche Recht wird als lästig empfunden, da es oftmals eine längere Verfahrendauer bedingt und mehrere Gesetze und Regeln ineinander greifen. Dies kann zu höheren Kosten führen, einer Verzögerungen Ihrer Projekte oder gar einer Einstellung bei Fehlschritten. Mit bestimmten staatlichen Verfahren sind wir bereits vertraut und würden für Sie die Handlungen nach außen übernehmen. Zudem möchten wir Sie auf Investitionsförderungen hinweisen, die Ihnen gerade die EU anbietet.

X.     Individuelle Risikobereiche

Neben den genannten Risikobereichen beraten und unterstützen wir Sie auch bei weiteren, individuellen Problemen. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam auch diese Probleme behandeln können.